Bleiben Sie gesund!
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Die Themen des April-Talk-am-Fleet standen fest! Welche Themen wir dann im September anbieten können, werden wir sobald möglich bekannt geben.
Joachim Thöne, Direktor des Arbeitsgerichts Oldenburg hätte über
referiert und sich Ihren Fragen stellen.
Christina Niedermeyer hätte berichtet über die
Lesen Sie in der Zwischenzeit gern den aktuellen 22. Newsletter der BLC GmbH.
Wir freuen uns schon heute auf Ihre Teilnahme!
Ihr Team BLC
Finden Sie unter VORHERIGE … alle Informationen der Talk-am-Fleet Veranstaltungen der vergangenen Jahre.
Dies ist wie immer eine Schulungs- und Bildungsveranstaltung gemäß § 37 Abs. 6 BETRVG.
KEEP READINGDieser fand am 15. Mai 2019 statt.
Das Team der BLC Betriebsrat Consulting GmbH freute sich, die Teilnehmer diesmal an neuer historischer Veranstaltungsstätte begrüßen zu können! Geschäftsführer und Gesellschafter Torsten Lemke informierte die Gäste über den Ablauf und den Rahmen der Veranstaltung.
Die Flexibilisierung von Arbeitsverhältnissen hat viele Ursachen und Erscheinungsformen.
Im Vortrag von Prof. Florian Schramm, Universität Hamburg, wurde der aktuelle
Forschungsstand skizziert, der einen Überblick über das reale Crowdworking-Phänomen
erlaubt. Seine durchaus vorhandene Ähnlichkeit mit Maßnahmen des Outsourcing haben in der Runde für eine lebhafte Diskussion gesorgt. Obwohl scheinbar diese Organisationsform als Werkzeug noch nicht seinen Weg in die Betriebe zur internen Nutzung gefunden hat.
Finden Sie hier das PDF zum Vortrag als Download hinterlegt.
Direkt im Anschluss hat dann Dr. Helmut Nause, Präsident des Landesarbeitsgerichtes Hamburg,
den Ball aufgefangen und eine rechtliche Betrachtung des Phänomens Crowdworking angeschlossen. Welche Verträge werden hier eigentlich geschlossen und sind Arbeitsgerichte die Institutionen, die sich mit Unklarheiten auf diesem Gebiet beschäftigen müssten?
Hier haben wir eine Ausarbeitung zum aktuellen Urteil des EuGH zur Arbeitszeiterfassung hinterlegt.
Natürlich hat Herr Dr. Nause auch zu der aktuellen arbeitsgerichtlichen Rechtsprechung referiert. Das brandaktuelle Europäische Urteil zur Arbeitszeit-Erfassung, bzw. der Verpflichtung für Arbeitgeber, die Zeiten zu erfassen, wurde ebenso intensiv durchgesprochen. Welche Folgen hat dieses Urteil für die bestehende deutsche Rechtsprechung, die zum Teil schon Jahrzehnte recht eindeutig schien? Hochaktueller, spannender Stoff, vorgetragen aus kompetentester Position.
Unser Herzlicher Dank geht an die beiden großartigen Referenten, und natürlich auch an die wie immer interessiert teilnehmenden Betriebsräte!
Die Teilnahme an der Schulungs- und Bildungsveranstaltung (gem. § 37 Abs. 6 BetrVG) war natürlich erneut unentgeltlich.
Finden Sie unter VORHERIGE … alle Informationen der Talk-am-Fleet Veranstaltungen der vergangenen Jahre.
Alternativ können Sie auch auf www.betriebsrat-consulting.de/leistungen/aktuelles/talk_am_fleet/ sämtliche Informationen aufrufen.
KEEP READINGDer fand am 08.11.2018 in Hamburg statt.
Zur Begrüßung der vielen Betriebsrat-Teilnehmer erläuterte Torsten Lemke die Situation der BLC Betriebsrat Consulting GmbH. Gemeinsam wurde des verstorbenen Firmen-Mitgründers Hartmut Bader gedacht. Im Anschluss stellte Herr Lemke die Referenten und den inhaltlichen Plan der Veranstaltung vor.
Hochkarätige Referenten:
Matthias Gillmann hat den vielen aufmerksamen Teilnehmern der Veranstaltung auf sehr nachvollziehbare Weise den arbeitsrechtlichen Rahmen des BEM abgesteckt. Reale Fälle aus seiner reichhaltigen Praxis haben die Erläuterungen immer wieder bildhaft klar werden lassen.
Bitte finden Sie hier die Präsentation mit allen genannten Rechtsquellen zum Download.
Matthias Gillmann engagiert sich und fesselt die Zuhörer
Richter Leydecker hat auf dem Talk-am-Fleet im November über aktuelle Rechtsprechung im Arbeitsrecht referiert und diese für die Betriebsräte eingeordnet. Vier aktuelle Fälle zum Betriebsverfassungsgesetz aus den bundesdeutschen Arbeitsgerichten wurden gesammelt, seziert und auf ihre Bedeutung für die Teilnehmer hin überprüft.
Hier finden Sie die dargestellten Fälle und ein paar Weitere in der Präsentation aus dem Talk.
Dr. Philipp Leydecker erläutert komplexe Rechtsprechung verständlich
Torsten Lemke, BLC | Matthias Gillmann, Gillmann & Partner | Dr. Philipp Leydecker, Arbeitsgericht Hamburg | Raphael Lugowski, BLC
Die Teilnahme an der Schulungs- und Bildungsveranstaltung (gem. § 37 Abs. 6 BetrVG)
war natürlich wie immer unentgeltlich.
Finden Sie unter VORHERIGE … alle Informationen der Talk-am-Fleet Veranstaltungen der vergangenen Jahre.
Alternativ können Sie auch auf www.betriebsrat-consulting.de/leistungen/aktuelles/talk_am_fleet/ sämtliche Informationen aufrufen.
KEEP READINGDer wird in Zukunft seine eigene Website betreiben.
Bis wir, die BLC Betriebsrat Consulting GmbH, alle Inhalte vollständig zusammengetragen und aufgearbeitet haben,
schauen Sie bitte HIER nach den relevanten Informationen über den Talk am Fleet oder rufen Sie uns an.
040 39 99 90 0
Wir freuen uns auf Ihren baldigen Besuch!
KEEP READINGVor einer Rekord-verdächtigen Teilnehmerzahl eröffnete Torsten Lemke am 15. November den Talk am Fleet zum Thema:
Andrea Danker referierte ausführlich über die relevanten Aspekte dieses Themas.
Die Entgrenzung von Arbeit und Freizeit zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf führt zu einer zunehmenden psychischen Belastung von Beschäftigten.
Seit Ende 2013 sind Unternehmen und Organisationen verpflichtet, psychische Belastungen in einer Gefährdungsbeurteilung gem. § 5 Nr. 6 ArbSchG zu überprüfen. Dazu zählt die Identifizierung potentieller Gefährdungen infolge psychischer Arbeitsbelastung (EU-Rahmenrichtlinie 89/391/EWG).
Den kompletten Vortrag von Frau Danker können Sie hier einsehen:
Präsentation A.Danker_Talk am Fleet_BLC 15.11.17
Die BLC GmbH hat zur Gefährdungsbeurteilung umfangreiches Material zusammengetragen:
Armin Scheugenpflug ordnete die vorgetragenen Aspekte im Anschluss rechtlich für die Betriebsräte ein. Was ist mitbestimmungspflichtig und was eher nicht? Außerdem gab er einen Ausblick auf aktuelle Rechtsprechungen aus angrenzenden Arbeitsrecht-Bereichen.
HIER liegt die rechtliche Einordnung Mitbestimmungsrechte des BR bei der Gefährdungsbeurteilung –>
und
HIER eine aktuelle Rechtsprechung für eine Klinik in Norddeutschland.
Vielen Dank allen Teilnehmern für die wie immer engagierte Teilnahme.
Kontaktieren Sie uns gerne bei weiteren Fragen zur Gefährdungsbeurteilung und zum Gesundheitsmanagement!
040 3999 90 – 10